{"id":16,"date":"2020-05-04T13:17:22","date_gmt":"2020-05-04T13:17:22","guid":{"rendered":"http:\/\/catchup-works.com\/?page_id=16"},"modified":"2020-05-04T15:09:56","modified_gmt":"2020-05-04T15:09:56","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/catchup-works.com\/?page_id=16","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Catchup Works OHG, Glockengie\u00dferwall 26, 20095 Hamburg\u00a0<br>&#8211; Stand: 01.05.2020 &#8211;\u00a0<\/h2>\n\n\n\n<h2>Pr\u00e4ambel<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Catchup Works OHG (im Folgenden \u201eWir\u201c) verwirklicht IT-Projekte.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr s\u00e4mtliche Leistungen der Catchup Works OHG gelten die folgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h3>I. Geltungsbereich<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle &#8211; auch zuk\u00fcnftige &#8211; Vertr\u00e4ge mit Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich rechtlichen Sonderverm\u00f6gen \u00fcber Lieferung und sonstige Leistungen unter Einschluss der Lieferungen nicht vertretbarer Sachen und Programme, sowie der Erbringung von Dienstleistungen. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen finden ausdr\u00fccklich keine Anwendung gegen\u00fcber Verbrauchern.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Abweichende oder erg\u00e4nzende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, der Einbeziehung solcher erg\u00e4nzender Gesch\u00e4ftsbedingungen wird ausdr\u00fccklich widersprochen. Eine Einbeziehung findet nur statt, sofern wir ihrer Geltung individuell oder in Textform ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt haben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>II. Vertragsschluss&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Unsere Angebote sind grunds\u00e4tzlich freibleibend. M\u00fcndliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und\/oder Garantien, die von uns oder unseren Angestellten abgegeben werden, auch in Zusammenhang mit dem Vertragsschluss, werden erst durch unsere schriftliche oder in Textform gehaltene Best\u00e4tigung verbindlich zum Vertragsinhalt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Wenn wir einem Angebot Unterlagen, wie z. B. Screenshots, Entw\u00fcrfe, Abbildungen, Zeichnungen, Abl\u00e4ufe oder Leistungsangaben beispielhaft beif\u00fcgen, so verstehen sich diese nur als ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit wir sie nicht ausdr\u00fccklich schriftlich oder in Textform als verbindlich bezeichnet haben. \u00c4nderungen, soweit diese \u00c4nderungen nicht den Vertragsgegenstand grundlegend \u00e4ndern und soweit der vertragsgem\u00e4\u00dfe Zweck der Lieferung und Leistung nicht durch die \u00c4nderung in f\u00fcr den Besteller unzumutbarer Weise eingeschr\u00e4nkt oder aufgehoben wird, behalten wir uns vor. Eine Bestellung gilt erst dann als durch uns angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich oder in Textform best\u00e4tigt ist. Als Best\u00e4tigung gilt hierbei auch der Zugang des Lieferscheins beim Besteller oder der Beginn der von uns geschuldeten Leistungserbringung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>III. Preise&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Die von uns genannten Preise verstehen sich als Nettopreise.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Geben wir in Angeboten Preise an, so sind diese als Festpreise oder als Preise nach Aufwand ausdr\u00fccklich ausgewiesen. Bei der Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen werden regelm\u00e4\u00dfig unsere Leistungen nach Aufwand berechnet. Die Kosten der Aufwandsberechnung ergeben sich aus unserer jeweils aktuellen Dienstleistungspreisliste, welche Vertragsbestandteil ist.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdr\u00fccklich schriftlich oder in Textform vereinbart oder zugesagt, zzgl. Verpackungskosten, Transportkosten, Versicherungsspesen, eventueller Kosten des Bank- und Zahlungsverkehrs, sowie Kosten der Installation und der Bereithaltung von Speicherplatz und evtl. Netzzugangs, sowie zzgl. etwaiger Spesen wie Reise- und \u00dcbernachtungskosten, sofern diese zur Erbringung unserer Leistungen angemessen sind.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Sofern wir mit dem Besteller einen Wartungs-, Update-, Service- oder Mietvertrag abgeschlossen haben, so sind wir zur Anpassung von Preisen, entsprechend der im folgenden dargestellten Preisanpassungsklausel, berechtigt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>IV. Preisanpassung bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Haben wir mit dem Besteller einen Wartungs-, Support-, Miet- oder Beratungsvertrag abgeschlossen, so sind wir berechtigt, die zu Beginn des Vertrages vereinbarten Preise bei Vorliegen der vorliegenden Bedingungen anzupassen. Eine Preisanpassung kann durch uns erfolgen erstmals nach Ablauf von 12 Monaten seit Beginn des Dauerschuldverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Preisanpassung wird durch uns schriftlich mit einer Ank\u00fcndigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats dem Besteller gegen\u00fcber mitgeteilt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Den Umfang der Preiserh\u00f6hung werden wir unter Aus\u00fcbung unseres Ermessens der H\u00f6he nach festlegen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Dem Besteller steht es frei, der Preisanpassung binnen einer Frist von nicht mehr als vier Wochen nach Zugang des Erh\u00f6hungsverlangens zu widersprechen. Der Widerspruch ist uns gegen\u00fcber schriftlich oder in Textform mitzuteilen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>5. Nach Erhalt eines Widerspruchs entscheiden wir, ob der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt werden soll, ob eine Nachverhandlung unseres Preiserh\u00f6hungsverlangens durchgef\u00fchrt wird, oder ob der Vertrag zum eigentlichen Inkrafttreten des Preiserh\u00f6hungsverlangens beendet wird. Auch hier\u00fcber unterrichten wir den Besteller schriftlich oder in Textform binnen einer Frist von abermals vier Wochen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>6. Wird ein Preiserh\u00f6hungsverlangen durch den Kunden zur\u00fcckgewiesen und besteht noch eine Restlaufzeit des urspr\u00fcnglichen Vertrages, so wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ablauf der Restlaufzeit ausgef\u00fchrt. Zum Ende der Restlaufzeit wird der Vertrag, ohne das es einer erneuten K\u00fcndigung bedarf beendet.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Erfolgt ein Widerspruch gegen unser Erh\u00f6hungsverlangen nicht, so treten die erh\u00f6hten Entgelte mit Ablauf der Ank\u00fcndigungsfrist in Kraft und werden ab diesem Zeitpunkt dem Vertragsverh\u00e4ltnis zugrunde gelegt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>V. Zahlungen und Verrechnungen&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben ist, ist der fakturierte Betrag zur sofortigen Zahlung ohne Abzug f\u00e4llig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass wir am F\u00e4lligkeitstag \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Die Kosten des Zahlungsverkehrs tr\u00e4gt der Besteller.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Ist auf unserer Rechnung ein Zahlungsziel angegeben, so ger\u00e4t der Besteller mit der Zahlung in Verzug, sofern er die Zahlung nicht bis zum Ablauf des letzten Tages des genannten Zahlungsziels an uns bewirkt. Dar\u00fcber hinaus ger\u00e4t der Besteller sp\u00e4testens nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungszugang in Zahlungsverzug, es sei denn, es liegen Gr\u00fcnde vor, die zu einem fr\u00fcheren Verzugseintritt (s. o.) f\u00fchren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Bei \u00dcberschreitung von Zahlungszielen, sp\u00e4testens nach Ablauf von 30 Tagen ab Zugang unserer Rechnung, ger\u00e4t der Besteller in Verzug. Wir berechnen ab diesem Zeitpunkt einen Verzugszins in H\u00f6he von 10 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszins, es sei denn, ein h\u00f6herer Zinsschaden kann durch uns nachgewiesen werden. Die Geltendmachung dar\u00fcber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt ausdr\u00fccklich vorbehalten, ebenso die Geltendmachung dar\u00fcber hinausgehender uns zustehender Rechte und Anspr\u00fcche.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unsere Zahlungsanspr\u00fcche durch mangelnde Zahlungsf\u00e4higkeit des Bestellers gef\u00e4hrdet sind oder ger\u00e4t der Besteller mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umst\u00e4nde ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsf\u00e4higkeit des Bestellers nach Vertragsschluss schlie\u00dfen lassen, so stehen uns die Rechte des \u00a7 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht f\u00e4lligen Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Besteller f\u00e4llig zu stellen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>5. Eine Verrechnung unserer Zahlungsanspr\u00fcche mit Anspr\u00fcchen des Bestellers ist nur m\u00f6glich, sofern die Anspr\u00fcche durch uns entweder anerkannt oder aber durch ein Gericht festgestellt sind. Eine Verrechnung mit nicht f\u00e4lligen oder von uns nicht anerkannten oder durch ein Gericht festgestellten Betr\u00e4gen ist ausgeschlossen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>VI. Ausf\u00fchrung der Lieferung, Lieferfristen und Termine&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Angaben zu Lieferzeiten sind von uns grunds\u00e4tzlich ann\u00e4hernd. Etwas anderes gilt nur, sofern eine Lieferzeit oder ein Lieferzeitpunkt ausdr\u00fccklich schriftlich oder in Textform von uns best\u00e4tigt wurde. Ist eine Lieferzeit nach Zeitr\u00e4umen vereinbart, so beginnt die Lieferzeit erst, wenn der Besteller s\u00e4mtliche Mitwirkungsleistungen, sowohl kaufm\u00e4nnischer-, als auch technischerseits uns gegen\u00fcber verbindlich gekl\u00e4rt hat und der Besteller insofern seinen Mitwirkungsverpflichtungen, wie z. B. die Beibringung erforderlicher beh\u00f6rdlicher Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung (soweit vereinbart) erbracht hat. Hat der Besteller die erforderlichen Mitwirkungsleistungen nicht erbracht, so beginnt die Lieferzeit erst zu dem Zeitpunkt, zu dem s\u00e4mtliche Mitwirkungsleistungen durch den Besteller erbracht wurden. Dies gilt nur dann nicht, soweit uns ein Verschulden bzgl. der Verz\u00f6gerung anzulasten ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Eine Liefer- oder Leistungsfrist ist eingehalten, sofern wir zum vereinbarten Termin dem Besteller mitteilen bzw. melden, dass Leistungsbereitschaft besteht und Catchup die notwendigen Veranlassungen get\u00e4tigt hat, damit die Anbieter in ihren App-Stores die Zurverf\u00fcgungstellung der entsprechenden App durchf\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Grunds\u00e4tzlich sind wir zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, welche wir auch gesondert in Rechnung stellen k\u00f6nnen. Die Erbringung von Teilleistungen ist nur dann ausgeschlossen, sofern die bestellte Leistung nur nutzbar ist, sofern sie insgesamt bewirkt wird.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Lieferfristen verl\u00e4ngern sich in angemessenem Umfang bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die au\u00dferhalb unseres Willens und Machtbereichs liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Vertragsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umst\u00e4nde bei Vorlieferanten eintreten. Derartige Umst\u00e4nde teilen wir dem Besteller unverz\u00fcglich mit. Diese Regelungen gelten entsprechend f\u00fcr Liefertermine.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>VII. Gefahr\u00fcbergang und Abnahme&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Die Gefahr des Untergangs geht sp\u00e4testens mit der Absendung der zu liefernden Produkte auf den Besteller \u00fcber; dies gilt auch dann, wenn wir von unserem Recht Gebrauch machen, Teillieferungen auszuliefern, sofern wir die Versendungskosten tragen oder wenn wir die Bef\u00f6rderung des Leistungsgegenstandes \u00fcbernehmen. Abweichend hiervon gilt, sofern gesetzlich zwingend eine Abnahme zu erfolgen hat, dass diese durchzuf\u00fchrende Abnahme f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend ist. Die Abnahme hat entsprechend der weiter unten geregelten Bedingungen unverz\u00fcglich zum Abnahmetermin, andernfalls unverz\u00fcglich nach Meldung \u00fcber die Abnahmef\u00e4higkeit der von uns zu liefernden Leistungen zu erfolgen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Verz\u00f6gert sich oder unterbleibt der Versand der von uns zu liefernden Produkte bzw. verz\u00f6gert sich die Abnahme in Folge von Umst\u00e4nden, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr an dem Tag der Meldung der Versand-\/Abnahmebereitschaft bzw. unserer Leistungsbereitschaft an den Besteller \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<h3>VIII. Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht f\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder aus vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen des Verk\u00e4ufers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verj\u00e4hren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die gelieferten Leistungen\/Produkte sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen, sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar gewesen w\u00e4ren, als vom Besteller genehmigt, wenn uns gegen\u00fcber nicht binnen 7 Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche oder in elektronischer Form \u00fcbertragene M\u00e4ngelr\u00fcge zugeht. Hinsichtlich anderer M\u00e4ngel gelten die Leistungen als vom Besteller genehmigt, wenn die M\u00e4ngelr\u00fcge uns nicht binnen 7 Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel f\u00fcr den Besteller bei normaler Verwendung bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser fr\u00fchere Zeitpunkt f\u00fcr den Beginn der M\u00e4ngelr\u00fcgefrist ma\u00dfgeblich. Es gelten ausdr\u00fccklich die Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten nach dem HGB.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Leistungen sind wir berechtigt innerhalb angemessener Frist selbst zu w\u00e4hlen, ob zun\u00e4chst Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt. Wir sind im Rahmen der Mangelbeseitigung auch dazu berechtigt, eine Umgehungsl\u00f6sung zur Verf\u00fcgung zu stellen, welche eine Nutzung des Leistungsgegenstandes erm\u00f6glicht. Im Falle des mindestens zweifachen Fehlschlagens des von uns gew\u00e4hlten Nacherf\u00fcllungsversuchs, oder der Unm\u00f6glichkeit, der Unzumutbarkeit, der Verweigerung oder unangemessener Verz\u00f6gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Preis angemessen mindern.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Beruht ein Mangel auf einem Verschulden unsererseits, kann der Auftraggeber unter Ber\u00fccksichtigung der haftungsbeschr\u00e4nkenden Regelungen dieser AGB (s. u.) bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>5. Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt dann, wenn der Besteller ohne unsere Zustimmung die Leistung\/das Produkt \u00e4ndert und\/oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Falle hat der Besteller die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten bzgl. der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen. Dies gilt insbesondere, sofern der Besteller \u00c4nderungen an von uns erstellten Produkten oder Leistungen, insbesondere an von uns erstellter Software ohne Genehmigung selbst oder durch Dritte durchf\u00fchren l\u00e4sst, sofern nicht der Besteller nachweisen kann, dass durch sein unberechtigtes Eingreifen der Mangel nicht entstanden ist oder die M\u00e4ngelbeseitigung nicht erschwert wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Wenn wir Leistungen als Dienstleistung oder Beratungsleistung erbringen, so ist die Gew\u00e4hrleistung aufgrund des dienstvertraglichen Charakters der Leistung grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. F\u00fcr den Fall der Erbringung von Beratungs-\/Dienstleistungen erbringen wir die von uns zugesagten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und Aufbringung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>IX. Schutzrechte&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Wir stehen nach Ma\u00dfgabe der folgenden Regelungen daf\u00fcr ein, dass die von uns gelieferten Produkte frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter sind. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegen\u00fcber Anspr\u00fcche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. F\u00fcr den Fall, dass der Leistungsgegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten den Leistungsgegenstand derart ab\u00e4ndern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Leistungsgegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erf\u00fcllt oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht an dem Produkt verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder den Mietvertrag zu k\u00fcndigen. Etwaige Schadenersatzanspr\u00fcche des Bestellers unterliegen den Beschr\u00e4nkungen zur Haftung im Allgemeinen gem. der folgenden Regelung X dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferter Produkte anderer Hersteller werden wir nach unserer Wahl unsere Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten f\u00fcr Rechnungen des Auftraggebers geltend machen oder an den Besteller abtreten. Anspr\u00fcche gegen uns bestehen in diesen F\u00e4llen nach Ma\u00dfgabe der Regelung zu den Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen und der Haftung nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen den Hersteller und Vorliefertanten erfolglos waren oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, eine solche Rechtsverfolgung aussichtslos erscheint.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>X. Haftung im Allgemeinen, Schadenersatz bei Verschulden&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe der folgenden Regelungen beschr\u00e4nkt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit unserer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellter oder sonstiger Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Vertragswesentlich sind Verpflichtungen zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Leistungsgegenstandes, dessen Freiheit von Rechtsm\u00e4ngeln, sowie solche Sachm\u00e4ngel, die seine Funktion oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Produkts erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Bestellers oder den Schutz von dessen Eigentum von erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Soweit wir gem. dieser Regelungen dem Grunde nach auf Schadenersatz haften, ist die Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tten voraussehen m\u00fcssen. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des gelieferten Produkts sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Produkts typischerweise zu erwarten waren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht unseres Hauses f\u00fcr Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den auf einen Betrag in H\u00f6he von 3.000.000,00 \u20ac f\u00fcr Personensch\u00e4den und 500.000,00 \u20ac f\u00fcr Sachsch\u00e4den je Schadensfall beschr\u00e4nkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>5. Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen unseres Hauses.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>6. Soweit wir technische Ausk\u00fcnfte geben oder beratend t\u00e4tig werden und diese Ausk\u00fcnfte der Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten und vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>7. Die Einschr\u00e4nkung dieser Regelung gilt nicht f\u00fcr unsere Haftung wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie eine m\u00f6gliche Haftung nach dem Mindestlohngesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>8. Der Besteller hat sich im Schadensfalle Mitverschulden anrechnen zu lassen, welches dadurch begr\u00fcndet ist, dass der Besteller seinerseits Mitwirkungspflichten aus und in Zusammenhang mit den geschlossenen Vertr\u00e4gen nicht erbracht hat. Vorstehende Mithaftung gilt auch f\u00fcr den Fall, dass vom Besteller beauftragte Dritte und\/oder Mitarbeiter und\/oder Organe des Bestellers Mitwirkungspflichten verletzen und\/oder auf anderer Art und Weise ein Mitverschulden, welches zum Schaden beigetragen oder diesen verursacht hat, anzunehmen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Beauftragen wir auf Wunsch des Bestellers den Einkauf von Leistungen bei Drittanbietern\/Subunternehmern, so wird unsere Haftung f\u00fcr Verschulden und Gew\u00e4hrleistung des Drittanbieters ausgeschlossen. Der vorstehende Ausschluss gilt in jedem Falle, sofern der Besteller den Subunternehmer\/Drittanbieter selbst gew\u00e4hlt hat. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt ausschlie\u00dflich dann nicht, sofern gesetzliche Vorschriften eine zwingende Haftung unsererseits anordnen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>XI. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Jede von uns gelieferte Leistung und\/oder Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Kaufpreises.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Es wird ein erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart, wonach bis zur vollst\u00e4ndigen Erledigung s\u00e4mtlicher aus einer Gesch\u00e4ftsbeziehung resultierender Forderungen die von uns gelieferten Leistungen und Waren unser Eigentum bleiben. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, \u00fcber die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware, gleich in welcher Art, zu verf\u00fcgen. Die Waren darf keinesfalls im Rahmen des regelm\u00e4\u00dfigen Gesch\u00e4ftsverkehrs zur Sicherung an Dritte \u00fcbereignet werden. Mit R\u00fccksicht auf den verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalt ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere z.B. an ein Kreditinstitut grunds\u00e4tzlich vertragswidrig und unzul\u00e4ssig.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Wird die Eigentumsvorbehaltsware\/Leistung beim Besteller gepf\u00e4ndet, so ist der Besteller verpflichtet, uns dies sofort unter \u00dcbersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung dar\u00fcber zu informieren, dass es sich bei der gepf\u00e4ndeten Ware\/Leistung um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Ausnahmen von dem Eigentumsvorbehalt gelten nur und ausschlie\u00dflich, sofern dies in individuellen Vertr\u00e4gen ausdr\u00fccklich aufgef\u00fchrt ist.<\/p>\n\n\n\n<h3>XII. Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltungsrecht&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Dem Besteller ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen nur gestattet, wenn die Gegenforderungen durch uns unbestritten oder uns gegen\u00fcber rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist. Der Besteller kann ein Leistungsverweigerungs- bzw. Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn die dem Leistungsverweigerungs-\/Zur\u00fcckbehaltungsrecht zu Grunde liegenden Gegenanspr\u00fcche des Bestellers ausschlie\u00dflich auf dem Vertrag beruhen bzgl. derer die Zur\u00fcckbehaltung durchgef\u00fchrt wird oder die Anspr\u00fcche unbestritten oder uns gegen\u00fcber rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>XIII. Mitwirkungsverpflichtungen des Bestellers&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Zur sach- und interessengerechten Angebotserstellung, Planung und Durchf\u00fchrung von Gesch\u00e4ften kann die Mitwirkung des Bestellers f\u00fcr uns zwingend erforderlich sein. Der Besteller ist daher gehalten, soweit erforderlich, die folgenden Mitwirkungsleistungen zeitnah und vollst\u00e4ndig zu erbringen. Entstehen durch Nichterbringung von Mitwirkungsleistungen durch den Besteller Probleme, wie Zeitverzug mit der Lieferung, zus\u00e4tzliche Kosten, im schlimmsten Fall Unm\u00f6glichkeit der Vertragserf\u00fcllung, so geht dies zu Lasten des Bestellers. Der Besteller ist in Abh\u00e4ngigkeit von dem abzuschlie\u00dfenden und\/oder abgeschlossenen Vertrag zu folgenden Mitwirkungsleistungen verpflichtet:&nbsp;<br>a) Sofern nicht anders vereinbart ist der Besteller verpflichtet, ein Pflichtenheft zur Erstellung eines konkreten Angebots zu erstellen oder erstellen zu lassen. Hierzu hat der Besteller die zu erstellende Leistung\/das zu erstellende Produkt genau zu beschreiben und zwar bez\u00fcglich Leistungsinhalt, Leistungsumfang und Verwendungszweck.&nbsp;<br>b) Der Besteller ist verpflichtet, zur Erstellung eines Angebots mitzuteilen, welche Leistungsspezifikationen konkret er dem Produkt zugemessen haben m\u00f6chte und welche Verwendung er mit dem Produkt vorsieht. Zu diesen Spezifikationen geh\u00f6ren insbesondere die genaue Definition von Funktionen, Genauigkeit sowie m\u00f6glicher Schnittstellen.&nbsp;<br>c) Zur Nutzung unserer Leistungen ist der Besteller verpflichtet, die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Nutzung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Nutzung unserer Leistungen ist regelm\u00e4\u00dfig ausschlie\u00dflich auf einem Computer, Tablet, Smartphone oder sonstigem Endger\u00e4t m\u00f6glich, sofern die von uns zur Verf\u00fcgung gestellte Software dort installiert werden soll oder installiert ist, kann ggf. die Erforderlichkeit bestehen, eine Internetverbindung aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Der Besteller ist daher verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Nutzung unserer Leistungen zur Verf\u00fcgung zu stellen, insbesondere soweit erforderlich einen Internetbrowser, eine Verbindung zum Internet, eine Betriebssystem, etwaige Plugins wie z.B. Java oder Flash und evtl. zur Nutzung unserer App erforderliche Clients zu installieren.&nbsp;<br>d) Der Besteller ist verpflichtet daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die vorstehenden technischen Voraussetzungen durch s\u00e4mtlicher vom ihm vorgesehener Nutzer unserer Leistungen zur Verf\u00fcgung gestellt wird, da ansonsten eine Nutzung unserer Leistungen nicht oder nur eingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich ist.&nbsp;<br>e) Die Kosten f\u00fcr die Bereitstellung s\u00e4mtlicher technischer Ausstattung, insbesondere von Software und deren Einsatz, sowie die Kosten die durch die Internetverbindung entstehen, sind durch den Besteller zu tragen.&nbsp;<br>f) Der Besteller stellt sicher, dass wir die von uns zur Verf\u00fcgung zu stellende Leistung soweit erforderlich und geschuldet, beim Besteller installieren und in Betrieb nehmen k\u00f6nnen. Ist hierzu eine Installation beim Besteller vor Ort erforderlich, so hat der Besteller uns oder unseren Mitarbeiter bei Durchf\u00fchrung des Installationsvorgangs die daf\u00fcr erforderlichen Zug\u00e4nge zu seinem IT-System, ggf. zu seinen Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen, zur Verf\u00fcgung zu stellen.&nbsp;<br>g) Der Besteller ist verpflichtet, soweit erforderlich, unserem Service-, Wartungs- und Installationspersonal freien Zugang zu den R\u00e4umen zu gew\u00e4hren, in dem die Leistung zu erbringen ist.&nbsp;<br>h) Sind Leistungen durch uns, insbesondere im Bereich Service, Wartung und Installation auch durch Fernwartung zu erbringen, so erkl\u00e4rt sich der Besteller bereit, eine Fernwartungsvereinbarung nebst der daf\u00fcr erforderlichen Datenschutzvereinbarung abzuschlie\u00dfen und auszuf\u00fchren. Der Besteller ist weiter verpflichtet, die erforderlichen technischen Einrichtungen einzurichten und aufrechtzuerhalten, damit eine Fernwartung z.B. \u00fcber die Software \u201eTeam Viewer\u201c von unserem Firmensitz oder einem Ort unserer Wahl innerhalb der Europ\u00e4ischen Union ausgef\u00fchrt und auf der EDV-Anlage des Bestellers ausgef\u00fchrt werden kann.&nbsp;<br>i) Der Besteller ist verpflichtet, zur Durchf\u00fchrung jeder Art von Vertrag einen geschulten und geeigneten Ansprechpartner f\u00fcr uns oder unser Personal vorzuhalten und diesen schriftlich zu bestimmen. Der Besteller hat den Ansprechpartner f\u00fcr R\u00fcckfragen, sowie Beisteuerung von Information und der Erbringung von Mitwirkungsleistungen w\u00e4hrend der gesamten Vertragslaufzeit in angemessen Umfang zur Verf\u00fcgung zu stellen.&nbsp;<br>j) Der Besteller ist verpflichtet, f\u00fcr den Fall der Installation unserer Leistungen vor Ort beim Kunden ein ebenso geschulten und geeigneten Ansprechpartner f\u00fcr unser Person vorzuhalten, der f\u00fcr R\u00fcckfragen und Beisteuerung von Informationen, insbesondere zur IT-Infrastruktur des Bestellers w\u00e4hrend der Installation zur Verf\u00fcgung steht.&nbsp;<br>k) Der Besteller ist verpflichtet, soweit erforderlich, zus\u00e4tzliche Hilfskr\u00e4fte, ausreichende Energieversorgung, sowie erforderliche Betriebsprogramme und EDV zur Verf\u00fcgung zu stellen, soweit dies f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der der von uns geschuldeten Arbeiten erforderlich ist.&nbsp;<br>l) Der Besteller ist verpflichtet, vor jeder unserer Leistungen eigenst\u00e4ndig und eigenverantwortlich eine vollst\u00e4ndige Datensicherung an seinem EDV-System durchzuf\u00fchren und den Erfolg der Datensicherung zu dokumentieren. Eine Datensicherung ist grunds\u00e4tzlich nicht Leistungsbestandteil unserer Leistungen, es sei denn dies ist ausdr\u00fccklich vereinbart.&nbsp;<br>m) Der Besteller ist nach Mitteilung durch uns bez\u00fcglich der Abnahmebereitschaft verpflichtet, die Abnahme unverz\u00fcglich entsprechend der weiter unten dargestellten Abnahmeregelung durchzuf\u00fchren.&nbsp;<br>n) Der Besteller ist verpflichtet, die Bedienungsanleitung, Montageanleitung, Installationsanleitung, sowie s\u00e4mtliche dazugeh\u00f6rigen Nutzungsanweisungen unsererseits bez\u00fcglich unserer Produkte und Leistungen vollumf\u00e4nglich zur Kenntnis zu nehmen und die Produkte ausschlie\u00dflich unter Zugrundelegung dieser Unterlagen einzusetzen. Der Besteller ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Nutzung der von uns gelieferten Produkte und Leistungen auf die Produkte und Leistungen unter Zuhilfenahme der von uns zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen zu schulen.&nbsp;<br>o) Vers\u00e4umt der Besteller die Schulung der Nutzer von ihm bestellten Lieferungen und Leistungen und ist daher die Nutzung unserer Lieferungen und Leistungen nicht m\u00f6glich, so geht dies zulasten des Bestellers.&nbsp;<br>p) Ist der Gegenstand des Vertrages zwischen dem Besteller und uns die \u00dcberlassung von Software und\/oder Apps, so ist der Besteller verpflichtet, eine schriftliche, in Textform oder in elektronischer Form gehaltene Dokumentation, der von ihm erworbenen und in Nutzung befindlichen Lizenzen unserer Vertragssoftware vorzuhalten und diese unter Angabe des Nutzungsumfangs und Nutzers uns gegen\u00fcber auf erstes Anfragen mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die vorstehende Aufz\u00e4hlung ist bzgl. der Mitwirkungsleistungen ausdr\u00fccklich nicht abschlie\u00dfend. In Abh\u00e4ngigkeit von dem geschlossenen Vertrag und der zu erbringenden vertraglich geschuldeten Leistungen k\u00f6nnen weitere ggf. andere Mitwirkungsleistungen des Bestellers erforderlich sein.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Sollten die von uns gelieferten Produkte in ein Netzwerk integriert werden und\/oder durch an ein Netzwerk oder in einem Netzwerk integrierte Computer gesteuert werden, so ist der Kunde verpflichtet, f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Datensicherungsma\u00dfnahmen zu sorgen. F\u00fcr diesen Fall ist der Kunde verpflichtet, unmittelbar vor einer Erstinstallation unserer Produkte eine vollst\u00e4ndige Datensicherung durchzuf\u00fchren, damit f\u00fcr den Fall eines Datenverlustes die entsprechenden Daten unverz\u00fcglich und kosteng\u00fcnstig erneut aufgespielt werden k\u00f6nnen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so sind wir nach Fristsetzung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an dessen Stelle, sowie auf seine Kosten vorzunehmen. Im \u00dcbrigen bleiben unsere gesetzlichen Rechte und Anspr\u00fcche unber\u00fchrt, d. h. nach Setzen einer Nachfrist besteht auch bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen auch die M\u00f6glichkeit das Vertragsverh\u00e4ltnis zu beenden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>XIV. Besondere Bestimmungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Beratungsleistungen, Schulungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen<\/h3>\n\n\n\n<p>1. F\u00fchren wir Schulungsleistungen, Beratungsleistungen oder sonstige Dienstleistungen durch, so erfolgen diese ausschlie\u00dflich unter Zugrundelegung der hier vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die vorstehend genannten Arbeiten sind allesamt als Dienstleistungen zu qualifizieren. Die von uns zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach der jeweils g\u00fcltigen Dienstleistungspreisliste oder dem individuell erstellten Angebot.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Fahrtkosten etc. werden entsprechend der jeweiligen Preislisten zus\u00e4tzlich berechnet. Fahrzeiten f\u00fcr unsere Mitarbeiter gelten als Arbeitszeit und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten zu verg\u00fcten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Im Rahmen der von uns hier angebotenen Dienste kann die Art und der Umfang der Dienste im Vorfeld definiert werden. Dem Dienstleistungsvertrag ist es eigen, das konkrete Zielerreichungen, welche mit der Erbringung der Dienste zusammenh\u00e4ngen, nicht vereinbart werden. Im Rahmen der von uns durchzuf\u00fchrenden Dienstleistungen werden wir daher die erforderliche Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchf\u00fchrung der Dienstleistungen an den Tag legen und dabei die erforderlichen Qualit\u00e4tskriterien zur Erbringung von der geschuldeten Dienstleistung m\u00f6glichst einhalten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>5. Eine \u00dcbernahme von Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die erbrachten Dienstleistungen ist nicht m\u00f6glich. Bez\u00fcglich der Haftung wird Bezug genommen auf die hier allgemein aufgef\u00fchrte Haftungsregelung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>6. Bez\u00fcglich der Durchf\u00fchrung der zu erbringenden Dienste sind wir bez\u00fcglich der Personalauswahl, sowie der Art und Weise der Erbringung der Dienste frei, wobei die Art der Erbringung der Dienste ausschlie\u00dflich durch den individuellen Vertrag mit dem Besteller definiert wird. Bei Erbringung von Dienstleistungen werden wir oder unsere Mitarbeiter in keinem Falle in Prozesse und Betriebsabl\u00e4ufe des Bestellers eingebunden. Bez\u00fcglich der zeitlichen Einteilung der zu erbringenden Dienste steht uns die Wahl der Zeitr\u00e4ume und der genauen Zeitpunkte der Leistungserbringung stets frei.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>XV. Abnahme&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Soweit f\u00fcr die von uns zu erbringende Leistung eine Abnahme erforderlich ist (Werkvertrag), so regeln sich die Verpflichtungen zur Abnahme ggf. vor Abnahme ausschlie\u00dflich nach den folgenden Bedingungen:&nbsp;<br>a) Ist vertraglich eine Vorabnahme des von uns zu liefernden Produkts vereinbart, so erfolgt die Vorabnahme binnen einer Frist von max. 10 Tagen nach Anzeige der Vorabnahmebereitschaft. Ist ein fester Termin f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Vorabnahme vereinbart, so gilt dieser als verbindlich. Die Vorabnahme wird regelm\u00e4\u00dfig an unserem Gesch\u00e4ftssitz in L\u00fcbeck, soweit vereinbart am Gesch\u00e4ftssitz des Kunden oder per Webkonferenz und Telefonkonferenz durchgef\u00fchrt.&nbsp;<br>b) Bei Durchf\u00fchrung einer Vorabnahme wird die Vorabnahme unter Angabe der teilnehmenden Personen, des Datums, der Uhrzeit, sowie der getroffenen Feststellung zum Leistungsstand schriftlich oder in Textform protokolliert. Das Protokoll der Vorabnahme soll auch einen voraussichtlichen Fertigstellungstermin enthalten. Das Protokoll der Vorabnahme wird den an der Vorabnahme Beteiligten zur Verf\u00fcgung gestellt.&nbsp;<br>c) Sollte der Besteller innerhalb der gesetzten Frist eine Vorabnahme nicht vereinbaren und durchf\u00fchren k\u00f6nnen, so werden wir eine interne Vorabnahme durchf\u00fchren und ein entsprechendes Protokoll dem Besteller zur Verf\u00fcgung stellen.&nbsp;<br>d) Gegenstand der Abnahme ist das vertraglich geschuldete Produkt. Die Abnahme bezieht sich ggf. auf das vom Besteller zuvor zur Verf\u00fcgung gestellte Pflichtenheft, sowie ggf. auf das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften, sowie die Feststellung der Ordnungsgem\u00e4\u00dfheit der Beschaffenheit des Produkts insgesamt. Voraussetzung f\u00fcr die Abnahme ist, dass wir dem Besteller gegen\u00fcber alle Arbeitsergebnisse zur Verf\u00fcgung stellen und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigen.&nbsp;<br>e) Nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft hat der Besteller innerhalb von drei Werktagen mit der Pr\u00fcfung der Abnahmef\u00e4higkeit zu beginnen. Alternativ kann zwischen uns und dem Besteller vereinbart werden, dass ein gemeinsamer Abnahmetermin durchgef\u00fchrt wird.&nbsp;<br>f) Schl\u00e4gt die Abnahme fehl, so ist der Besteller verpflichtet, uns eine Auflistung aller die Abnahme hindernden M\u00e4ngel schriftlich oder in Textform zur Verf\u00fcgung zu stellen.&nbsp;<br>g) F\u00fcr den vorstehenden Fall sind wir berechtigt innerhalb einer angemessenen Frist das Produkt\/die Leistung zu untersuchen und sofern M\u00e4ngel best\u00e4tigt werden, das Produkt mangelfrei und abnahmef\u00e4hig bereitzustellen. Die zu setzende Frist zur Mangelbeseitigung darf hierbei vier Wochen nicht unterschreiten und richtet sich individuell nach der Komplexit\u00e4t des zu erstellenden Produkts. Im Rahmen der darauf folgenden Pr\u00fcfung werden dann nur die protokollierten M\u00e4ngel gepr\u00fcft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Pr\u00fcfung sein k\u00f6nnen.&nbsp;<br>h) Nach erfolgreicher Abnahmepr\u00fcfung hat der Besteller innerhalb von f\u00fcnf Tagen schriftlich die Abnahme des Produkts zu erkl\u00e4ren.&nbsp;<br>i) Eine Verweigerung der Abnahme wegen unwesentlicher M\u00e4ngel ist f\u00fcr den Besteller nicht zul\u00e4ssig. Auch unwesentliche M\u00e4ngel sind allerdings unverz\u00fcglich durch uns zu beseitigen. Auch unerhebliche M\u00e4ngel sind insofern im Abnahmeprotokoll einzeln und detailliert aufzuf\u00fchren.&nbsp;<br>j) Schl\u00e4gt die Abnahme aufgrund Vorliegens von M\u00e4ngeln mindestens drei Mal fehl, kann der Besteller die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen, insbesondere vom Vertrag zur\u00fccktreten, sowie bei Vorliegen einer schulhaften Pflichtverletzung unsererseits Schadenersatz verlangen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>XVI. Nutzungsberechtigung bei \u00dcberlassung von Software&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Ist Gegenstand des zwischen dem Besteller und uns geschlossenen Vertrages die Erstellung und \u00dcberlassung von Software, so gilt grunds\u00e4tzlich hierf\u00fcr folgendes:&nbsp;<br>a) Sofern es individuell nicht abweichend anders vereinbart ist, so erh\u00e4lt der Besteller an dem erworbenen Programm\/App ein einfaches nicht ausschlie\u00dfliches Recht, die Software f\u00fcr eigene Zwecke zu nutzen. Der Besteller ist zur Weitergabe der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Software nur berechtigt, wenn dies mit unserer vorherigen ausdr\u00fccklichen Zustimmung schriftlich oder in Textform vereinbart wurde.&nbsp;<br>b) Der Besteller ist grunds\u00e4tzlich nicht berechtigt, die Software f\u00fcr andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verf\u00fcgung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Bestellers. Abweichendes ist nur zul\u00e4ssig, sofern dies ausdr\u00fccklich Vertragsgegenstand ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Besteller ist grunds\u00e4tzlich nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Besteller ist dar\u00fcber hinaus nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fccke zu erstellen und zu verarbeiten, die Software zu bearbeiten oder \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde ausschlie\u00dflich berechtigt, die erforderliche Anzahl von Sicherungskopien zu fertigen und vorzuhalten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Eine dar\u00fcberhinausgehende Rechtseinr\u00e4umung gegen\u00fcber dem Besteller bez\u00fcglich von Rechten, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder andere Nutzungsrechte erfolgt nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Stellen wir dem Besteller Software zur Verf\u00fcgung, so sind darin Urheberrechts- und Herkunftshinweise auf uns enthalten. Der Besteller ist nicht berechtigt, diese Urheberrechtsvermerke, sowie alle sonstigen Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte, die auf uns hinweisen, zu entfernen oder zu verf\u00e4lschen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>6. Vom \u00dcberlassungsrecht umfasst ist nicht der Anspruch auf \u00dcberlassung des Quellcodes der von uns erstellten Software.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>7. Dem Besteller stehen dar\u00fcber hinaus bez\u00fcglich der Software lediglich die gesetzlichen Anspr\u00fcche und Rechte nach dem \u00a7\u00a7 69 a ff. Urhebergesetz zu.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>8. Erfolgt die Software\u00fcberlassung auf Zeit, so hat der Besteller nach Ablauf des \u00dcberlassungszeitraums die Software vollst\u00e4ndig von seinen Rechnern zu entfernen und die L\u00f6schung jedweder Software, sowie R\u00fcckst\u00e4nde der Software, auf seinen Rechnern eidesstattliche zu versichern, eine Nutzung der Software \u00fcber den \u00dcberlassungszeitraum hinaus ist ausgeschlossen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>XVII. Rechteeinr\u00e4umung bei mobilen Apps<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Stellen wir mobile Apps als Leistungsbestandteile zur Verf\u00fcgung, so sind diese mobilen Apps auf Endger\u00e4ten von Endkunden und\/oder vom Besteller ausgew\u00e4hlten Nutzern zu installieren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. F\u00fcr diesen Fall gelten bez\u00fcglich der Rechteeinr\u00e4umung an den mobilen Apps zus\u00e4tzliche Regelungen:&nbsp;<br>&#8211; S\u00e4mtliche Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an den von uns erstellten mobilen Apps stehen uns zu, es sei denn, diese sind ausdr\u00fccklich an den Besteller oder einem Dritten kraft Vertrages \u00fcbertragen.&nbsp;<br>&#8211; Wir stellen die mobile App Nutzern und Bestellern zur Verf\u00fcgung und r\u00e4umen hieran einfache Nutzungsrechte zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch auf einem jeweiligen Endger\u00e4t oder einer vertraglich festgelegten Vielzahl von Endger\u00e4ten ein.&nbsp;<br>&#8211; Die von uns erstellte mobile App darf dar\u00fcber hinaus nicht vervielf\u00e4ltigt und\/oder im Internet oder \u00fcber ein anderes Netzwerk \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht werden oder auf Datentr\u00e4gern gespeichert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Eine \u00fcber die vertragliche Vereinbarung hinausgehende kommerzielle Nutzung oder Verwertung ist untersagt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Dar\u00fcber hinaus sind jedwede Bearbeitung, Dekompilierung, Deassemplierung, Reverse Engineering, sowie jedwede andere Ver\u00e4nderung an der mobilen App-Software verboten, es sei denn, diese sind aufgrund der Regelungen des \u00a7\u00a7 69 a ff. Urhebergesetz ausdr\u00fccklich zul\u00e4ssig.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>5. Die Befugnis zur Nutzung der von uns zur Verf\u00fcgung gestellten App ergibt sich aus der zus\u00e4tzlich zwischen dem App-Nutzer und dem Besteller und\/oder uns zu schlie\u00dfenden Lizenzvereinbarung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>XVIII. Schlussbestimmungen&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p>1. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gens oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen uns und dem Besteller nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Bestellers. F\u00fcr Klagen gegen uns ist in jedem Fall jedoch L\u00fcbeck ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Beziehung zwischen uns und dem Besteller unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt ausdr\u00fccklich nicht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. M\u00fcndliche Nebenabreden, Vertrags\u00e4nderungen oder Vertragserg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform oder der Textform. Dasselbe gilt auch f\u00fcr eine \u00c4nderung von Vertragsinhalten, sowie zur \u00c4nderung von Teilen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, sowie f\u00fcr die Aufhebung des vorliegenden Schriftformerfordernisses.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten zur Aus\u00fcbung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach der wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Hamburg, den 01.05.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Catchup Works OHG, Glockengie\u00dferwall 26, 20095 Hamburg\u00a0&#8211; Stand: 01.05.2020 &#8211;\u00a0 Pr\u00e4ambel Die Catchup Works OHG (im Folgenden \u201eWir\u201c) verwirklicht IT-Projekte. F\u00fcr s\u00e4mtliche Leistungen der Catchup Works OHG gelten die folgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.\u00a0 I. Geltungsbereich 1. 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